Aufgrund meiner Ermächtigung durch den Präsidenten des Landgerichts Berlin bin ich auch befugt, beglaubigte Übersetzungen von Verträgen, Urkunden, Handelsregisterauszügen etc. zu fertigen.
Ich arbeite nach dem Vier-Augen-Prinzip, d.h. jede Übersetzung wird von einem zweiten Übersetzer Korrektur gelesen.
Bei Übersetzungen in die Fremdsprache kooperiere ich mit professionellen französischen Muttersprachlern, die in jedem einzelnen Fall auf die Geheimhaltungspflicht verwiesen werden. Das gleiche gilt für die Korrekturleser.
Meine Fachgebiete – beglaubigte oder nicht beglaubigte Übersetzungen in den Fachgebieten:
Drehbücher
Synopsen
Treatments
Beiträge zur RIAS Funkuniversität
Ausstellungstexte
Künstlerporträts
Gerne erstelle ich Ihnen auf Anfrage ein individuelles und transparentes Kostenangebot mit Liefertermin. Die Zeilenpreise hängen vom Schwierigkeitsgrad des Textes ab und beruhen auf der Standardzeile von 55 Anschlägen inklusive Leerzeichen.